Mietnomaden – Was soll man tun

Es ist wirklich traurig, wie Mietnomaden die Wohnungen Ihrer Opfer hinterlassen.

[youtube C-zjqCwC4o4 Mietnomaden]

Auch in meinem Bekanntenkreis hatte man schon Probleme mit Mietnomaden. Man hat als Mieter keine Möglichkeit dagegen vorzugeben. Die Waschmaschine defekt, die Türrahmen Lila gestrichen, gebrauchte Spritzen in den Ecken und man kann nichts machen. Wenn dann die Mietnomaden weitergezogen sind, bleibt der Vermieter auf der Entrümpelung und Renovierung sitzen, mal ganz abgesehen von den entgangen Mieteinnahmen.
Ich finde es eine große Schweinerei, dass man mit dem Eigentum anderer Menschen so verantwortungslos umgehen kann.
Was kann man dagegen machen? Habt Ihr so etwas auch schon mal erlebt? Was geht in solchen Menschen vor?

Überwachungsstaat – Frankreich und UK als Vorreiter

Wer denkt die Überwachung in Deutschland ist schon weit fortgeschritten, der sollte sich die Nachbarländer Frankreich und UK anschauen.
Dort wird den Urheberrechtsverletzern einfach der Internetzugang abgeschaltet.

Wie beim französischen Vorbild soll auch in Großbritannien ein dreistufiges Verfahren aus Verwarnung und Strafe zum Einsatz kommen. Bei einer ersten mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung müssten die Provider eine Verwarnung per E-Mail an die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer verschicken. Lassen diese nicht von ihrem Tun ab, würde zur Strafe eine zeitweilige Abschaltung des Internetzugangs vorgenommen. Führt auch diese Maßnahme nicht zu gesetzeskonformem Verhalten, wird der Internetzugang endgültig gekappt. Quelle: golem.de


Hierzu werden die Internetprovider als Internetpolizei genutzt, denn die müssen Ihre Kunden ständig überwachen. Natürlich ist es nicht rechtens, Urheberrechtlich geschütztes Material im Internet zu verteilen, aber das man nun die Internetprovider auch noch zum schnüffeln einsetzt finde ich schon ein starkes Stück.
Ich bin mal gespannt, wann unser Bundesinnenminister Stasi 2.0 auch mit einer solchen Idee um die Ecke kommt.
Quelle golem.de:
UK: Internetabschaltung bei Urheberrechtsverletzungen
Frankreich: Internet-Entzug wegen Urheberrechtsverletzungen?

Base Telefon- und Internetflat auf einer Simkarte

Noch im November 2007 habe ich darüber berichtet, dass Base sehr unflexible ist.
Damals war es leider noch nicht möglich eine Base Internetflat und eine Telefonflat auf einer Simkarte zu erhalten. Am Wochenende habe ich mit einer sehr netten Mitarbeiterin von Base gesprochen und sie hat mir mitgeteilt, dass es mittlerweile möglich ist nur eine Simkarte mit Telefon- und Internetflat bei Base zu bekommen. Gerde für die Benutzer von UMTS Handys (HTC Kaiser) war dies bisher immer ärgerlich, da ich nur mit Hilfe eines Dualsimadapter arbeiten konnte. Mit einem Dualsimadapter ist es jedoch nur möglich einer der beiden Karten aktive zu schalten. Diese Probleme sollten jetzt jedoch der Vergangenheit angehören.
Die Base Flarates (Telefon/Internet) können auch nachträglich zusammengeführt werden.
Ich werde darüber berichten, wenn es geklappt hat. Die Zusammenführungen, laut Aussage der Hotlinemitarbeiterin, bis zu 14 Tage dauern.
Gerade mit den neuen Tarifen und den zusätzlichen 60 Minuten freies telefonieren in alle Handynetze, sind die Base Tarife sehr interessant.

ePlus sehr unflexible

Zuletzt habe ich ich geärgert, das bei Base eine Telefon- und Internet-Flat nicht auf einer Simkarte möglich ist und jetzt geht die Geschichte weiter.
Naja, mit der Zehnsation hat ePlus ja jetzt auch wieder einen interessanten Tarif, aber nun ist es nicht möglich die Base Internet-Flat auf einen ePlus Tarif zu buchen.
IST: Base Internet-Flat
SOLL: ePlus Zehnsation + Internet-Flat, wobei ich den Base Tarif (ebenfalls 25€) hier gerne auf ePlus umschreiben würde.
Laut Kundenservice ist dies jedoch nicht möglich.
Wie ich finde sehr unflexible von ePlus. Ich möchte ja nicht weniger habe, ich würde ja gerne mehr Zahlen, aber ePlus möchte es nicht.
Hat hier jemand eine Idee oder Infos, ob es vielleicht doch geht?

POI-Warner oder Blitzer-Warner

RECHTLICHER HINWEIS:
Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine Verwendung dieser Hilfsmittel kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.
Genauso kann man die Blitzerdaten natürlich effektiv und legal in Ländern zur Radarwarnung einsetzen, in denen ein solches Verbot nicht existiert (z.B. Niederlande). Quelle


Interessant ist das Point of Interest-Warner von Navigating.de aber trotzdem. Das Programm läuft nicht nur auf allen gängigen Pocket PC Navigationsprogrammen sondern auch auch den Navigationssystemen von TomTom, Navigon, Medion und Co.
Das Programm generiert selbstständig POI-Overlays in TomTom. Die verschiedenen POI könne auch aktuelle aus dem Internet automatische aktualisiert werden. Das Spektrum der POI beginnt bei clever tanken, Fastfoodketten, Burgen, Campingplätze und eben auch Blitzer. Es gibt kostenfreie POI-Sets und auch kostenpflichtige. Die POI für Blitzer kosten für ein Jahr 14,95 € und sind auch für alle gängigen Navigationssystem verfügbar.
Die POI-Sets werden dann direkt in der Navigationssoftware angezeigt. Zusätzlich kann das Programm dann auch noch vor den POI-Warnen. Das kann individuelle eingestellt werden. Auch Geschwindigkeiten können an Gefahrenstellen vorgegeben werden, die vom System überwacht werden.
Das Programm kostet 19,90 € die sicher nicht nur für Vielfahrer interessant sind.

POI-Warner
POI Update