Schon oft konnte ich hören, dass die Kinder von Bekannten Zuhause nicht mithelfen müssen. Für mich eine Situation, der ich immer schon sehr kritisch entgegen stehe, denn ich bin der Meinung, Kinder sollten zuhause mit anpacken und auch den Eltern helfen. Sicher sollen sie nicht als „Sklaven“ gehalten werden, aber den Tisch decken und die Spülmaschine ausräume sollte man als Kind schon mal gemacht haben. Ich bin der Meinung auch solche Arbeiten helfen den Kindern für das eigene Leben.
Jetzt habe ich auch feststellen dürfen, dass unsere Gesetzgeber auch daran Gedacht haben und das ganze im BGB §1619 festgehalten:
BGB § 1619
Dienstleistungen in Haus und GeschäftDas Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten. Quelle: BGB
Jetzt gibt es keine Ausrede mehr für die Kinder.