Impressumspflicht – Neuerungen ab 01.03.2007

So es wird mal wieder an einem neuen Telemediengesetz gearbeitet und das bedeutet das alle Webmaster sich mal wieder Ihre Seiten anschauen sollten und überprüfen müssen, ob noch alle Angaben dem Gesetz entsprechen.

Für die Betreiber der vielen „privaten“ Webseiten, die auch nicht über Werbung finanziert sind, besteht die einzige “Verbesserung” der Neuregelung darin, dass Sie ab dem 1.3.2007 keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse mehr anzugeben haben. Von einer Impressumspflicht völlig freigestellt, sind sie indes nicht.

Blog-Betreiber, die ihren Auftritt mit Werbeanzeigen finanzieren oder anderswie entgeltlich tätig werden oder ein Angebot bereitstellen, mit dem typischerweise ein Entgelt angestrebt wird, müssen, wie bisher schon, ein vollständiges Impressum aufweisen.

Aufmerksam wurde ich auf diese Neuerungen durch den Querdenker-Blog wweitere wichtige Infos erhaltet Ihr auch über Links & Law

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