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11.000 Schritte am Tag. Über 500 Tage hinweg.
Bei Wind, Regen, Hitze und Kälte – kurz gesagt: durch alle Jahreszeiten. Wer so viel draußen unterwegs ist, erlebt nicht nur schöne Momente, sondern auch Diskussionen, Beinahe-Unfälle und erstaunlich viel Unsicherheit rund um eine scheinbar einfache Frage:
Auf welcher Seite der Straße läuft man eigentlich richtig – rechts oder links?
Gerade auf schmalen Feld- und Wirtschaftswegen außerhalb geschlossener Ortschaften sorgt dieses Thema regelmäßig für Konflikte.
Opa hatte recht (und die StVO auch)
Schon früh habe ich von meinem Opa einen simplen, aber einprägsamen Satz gelernt:
„Wenn es keinen Gehweg gibt, läuft man gegen den Verkehr – dann sieht man, wer kommt.“
Damals war das Lebenserfahrung. Heute weiß ich: Es ist auch Gesetz.
Was § 25 StVO wirklich sagt – kurz und verständlich
Die Regelung für Fußgänger findet sich eindeutig in § 25 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- Fußgänger müssen Gehwege benutzen, wenn vorhanden
- Gibt es keinen Gehweg oder Seitenstreifen, darf die Fahrbahn benutzt werden
- Innerorts darf am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden
- Außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich der linke Fahrbahnrand zu benutzen, sofern dies zumutbar ist
Quelle:
§ 25 StVO – Fußgänger
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html
Damit ist die Rechtslage klar:
Außerorts ist links laufen richtig.
Warum links laufen sinnvoll ist – auch ohne Paragraphen
Diese Regel existiert nicht aus bürokratischem Selbstzweck, sondern aus Sicherheitsgründen:
Sichtkontakt
Wer links läuft, sieht den entgegenkommenden Verkehr frühzeitig und wird selbst besser wahrgenommen.
Mehr Reaktionszeit
Beide Seiten können abbremsen, ausweichen oder sich verständigen.
Weniger Überraschungen
Niemand taucht plötzlich von hinten auf – weder Auto noch Radfahrer.
Gerade auf schmalen, einspurigen Wirtschaftswegen ohne Seitenstreifen ist das ein entscheidender Sicherheitsfaktor.
Warum es trotzdem ständig Streit gibt
Trotz klarer Gesetzeslage erlebe ich mindestens einmal pro Woche Diskussionen:
- Fußgänger sind überzeugt, dass man immer rechts laufen müsse
- Radfahrer fühlen sich behindert
- Autofahrer erwarten, dass Fußgänger grundsätzlich ausweichen
Der Grund ist meist derselbe:
Viele kennen § 25 StVO nicht oder wenden Verkehrsregeln für Fahrzeuge automatisch auf Fußgänger an. Das ist rechtlich falsch, aber weit verbreitet.
Radfahrer von hinten – ein häufiger Konflikt
Besonders häufig eskaliert die Situation mit Radfahrern, die von hinten kommen und behaupten, man laufe „auf der falschen Seite“.
Dabei ist gerade das Gegenteil der Fall:
Links laufen sorgt dafür, dass entgegenkommende Radfahrer frühzeitig sichtbar sind, während Radfahrer von hinten in der Regel ausreichend Platz haben, um auszuweichen.
Erfahrungen aus über 500 Tagen draußen
Spiegelkontakte
Zweimal bin ich so knapp passiert worden, dass der Außenspiegel eines Autos eingeklappt wurde.
Nicht angenehm, aber genau deshalb laufe ich lieber links: Ich sehe, was kommt, und kann reagieren.
Endlose Diskussionen
Versucht man ruhig die Rechtslage zu erklären, wird das oft abgewinkt.
„Hat man schon immer anders gemacht“ ist ein häufiges Argument – ändert aber nichts an der Realität auf der Straße.
Hundebesitzer auf Feldwegen
Selbst Hundebesitzer klagen über gefährliche Radfahrer, laufen aber häufig rechts.
Dabei würde Linkslaufen mehr Übersicht und Sicherheit für alle Beteiligten schaffen – inklusive der Hunde.
Mein Fazit nach über 500 Tagen
- Links laufen außerhalb geschlossener Ortschaften ist gesetzlich richtig
- Es erhöht die Sicherheit durch besseren Überblick
- Rücksicht ist wichtig, ersetzt aber keine klaren Regeln
- Recht haben allein schützt nicht – sehen und gesehen werden schon
Ich weiche aus, wenn es sinnvoll ist.
Ich gehe in den Grünstreifen, wenn Platz ist.
Aber ich akzeptiere nicht, dass falsche Annahmen als Wahrheit verkauft werden.