Es ist mal wieder soweit, häufig sieht man in diesen Tagen wieder die Unbelehrbaren auf der Autobahn, die auch bei freier Sicht die Nebelschlussleuchte eingeschaltet haben und mit über 50km/h über die Autobahn fahren und den nachfolgenden Verkehr unnötig blenden.
Hier ein Auszug aus Wiki zur Nebelschlussleucht:
Gemäß deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Nach § 3, Abs. 1 ergibt sich eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden…
Vielen scheint das wirklich nicht bewusst zu sein!
SWR3 hat hierzu einen netten Song ins Netz gestellt:
Nebelmann-Song
Wie macht Ihr die Leute vor Euch darauf aufmerksam, dass die Nebelschlussleuchte noch immer an ist?