Das Landgericht Erfurt hat laut GoogleWatchBlog die Klage abgewiesen in der eine Künstlerin 39 ihrer Werke in der Google Bildersuche gefunden hat und dieses als Copyright-Verletzung gesehen hat.
Jeder Webmaster hat die Möglichkeit per robots.txt den GoogleBot auszusperren so dass die eigenen Texte und Fotos niemals bei der Suchmaschine auftauchen – und daran hält sich der Bot auch 100%ig. Genau aus diesem Grund hat Google Recht bekommen und die Speicherung und Anzeige der Werke stellen somit keine Urheberrechtsverletzung da.
Quelle: GoogleWatchBlog