AdSense fällt unter „sonstige Einkünfte“

In der vergangen Woche wurde in verschieden Blogs das Thema AdSense angesprochen und diskutiert, ob man einen Gewebeschein benötigt, wenn man AdSense auf seinem Blog einsetzt.
Martin hat hier mal beim Finanzwirtin seines Vertrauens nachgefragt und man ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Einnahmen aus AdSense unter den §22 des EStG fallen.
Wichtig für die meisten ist sicher dann auch noch:

Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

2 Gedanken zu „AdSense fällt unter „sonstige Einkünfte“

  1. Der größte Teil der Blogpublisher erreicht bei AdSense niemals die Einhundert-Dollar-Grenze, ab der Google verspricht, etwas zu zahlen. Ob sie Geld sehen, hängt nur vom good will von Google ab. Bis die Höhe der Einnahmen steuerlich relevant würden (wenn überhaupt) ist das Kalenderjahr rum.

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