Ich kann es nicht fassen. Eigentlich wollte ich noch schnell eine Trackback URL auf dem Law-Blog kopieren und dabei ist mir der Mund offen stehen geblieben.
Pflichtangaben bei Emails – auch in einer SMS?
So titelt heute der Law-Blog und wirft damit die Frage auf, ob mit den neuen Pflichtangaben in eMails, habe ich bereits vor ein paar Tagen hier berichtet, nicht auch in der SMS angeben muss!
Nun bin ich kein großer SMS-Schreiber, aber ab und an mal eine SMS mit den Kontaktdaten versende ich schon. Jetzt wird das Ganze dann aber eng. Wenn ich jetzt die ganzen Angaben wie : Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende, dann werde ich wohl die Kontaktdaten nicht mehr in die 160 Zeichen bringen.
Aber wenn man das sieht, könnte man glatt meinen, dass die Lobbisten der Mobilfunkanbieter an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. denn in Zukunft muss ich immer direkt eine zweite SMS hinterherschicken mit den Pflichtangaben.
Als Ergenis beim Law-Blog kommt heraus
Im Ergebnis würde ich also festhalten, dass eine SMS keine Pflichtangaben enthalten muss, sollten Sie überhaupt geschäftliche Mitteilungen über SMS abwickeln, aber wer weiß was dem Gesetzgeber noch so alles einfällt. An Praktikabilität denkt der Gesetzgeber zumeist ja nicht.
Naja, was solls, mit meinem MDA sind die Pflichtangaben schnell in die SMS eingefügt, aber die Mehrkosten… kann man die dann wieder gesondert absetzen?