In der letzten Wochen hatten wir das Auto der $BESTENFRAUVONWELT bei der Hauptuntersuchen und wollten dabei auch gleich noch die Abgasuntersuchung durchführen lassen.
Am Wochenende habe ich dann meine Späße gemacht und die $BESTEFRAUVONWELT gefragt, ob Sie denn auch überprüft habe, ob die Werkstatt alle Plaketten angebracht hat.
Sofort wurde dies natürlich untersucht und wir stellten fest, dass man in der Werkstatt scheinbar die AU-Plakette vergessen hatte, denn dort war nichts mehr zu sehen.
Geschockt habe ich nun heute bei der Werkstatt angerufen und nach der Plakette gefragt und bekam eine überraschende Antwort.
“Eine AU-Plakette gibt es seit dem 01.01.2010 nicht mehr”
Diese Infos scheinen wieder einmal an mir vorbei gegangen zu sein.
Jetzt habe ich mich aber informiert:
1. Zusammenlegung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
Kernpunkt der Verordnung ist die stufenweise Zusammenlegung der HU und AU zu einer Untersuchung. Mit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Der bisher maßgebliche § 47a StVZO entfiel zum 31. Dezember 2009. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (gem. § 29 Abs. 14 StVZO). Sie beinhaltet bei alten Fahrzeugen ohne On-Board-Diagnose-Gerät (OBD) jedoch weiterhin die Abgasmessung und deren Bewertung. An OBD-Fahrzeugen wird der OBD-Speicher ausgelesen (siehe hierzu auch Punkt 3. und 4.). Fahrzeuge ohne KAT bzw. mit ungeregeltem KAT erhalten seit 2006 anstelle der einjährigen eine zweijährige Plakettenlaufzeit.
Quelle: gera.de