Amtsantritt

Heute wird der neu gewählte Französische Präsident Sarkozy sein Amt antreten.
Bevor er jedoch heute Abend bereits seinen Antrittsbesuch in Deutschland macht, will er vorab noch über 30 Widerstandskämpfer ehren. Ich finde das passt nicht zusammen.
Es war eine schreckliche Zeit, der 2 Weltkrieg, aber ich bin auch der Meinung, dass man die Zeit nicht vergessen darf, aber vielleicht hätte man ja auf diese Ehrung der Widerstandskämpfer verzichten, oder verschieben können. Ich weiß dies ist ein heikles Thema, aber ich bin der Meinung, wenn ich im Radio höre:
Sarkozy – Amtsantritt – Kranzniederlegung – Ehrung Widerstandskämpfer – Antrittsbesuch Deutschland
dann passt da irgendetwas nicht. Oder sehe ich das falsch?

Harald Schmidt holt sich Promi Unterstützung

Ausgerechnet Oliver Pocher wird der neue Partner von Harald Schmidt.

„Herr Pocher und ich werden wöchentlich auf das einschlagen, was wir am meisten lieben: das Fernsehen“, sagt Schmidt über die neue Show.

Also ich schaue ja Halrad Schmidt schon lange nicht mehr an, aber wenn Pocher dabei ist, werde ich ganz sicher kein Fan mehr von der Sendung. Scheinbar versucht man damit das jüngere Publikum wieder an die Sendung zu binden. Aber ich kann den Späßen von Pocher nur sehr wenig abgewinnen.
Ich denke Pocher ist da nicht der richtige Partner.
Schmidt und Feuerstein das wären meine Favoriten! Naja vielleicht ist das Thema LateNight-Show aber in dieser schnelllebigen Zeit auch nicht mehr das richtige Format fürs Fernsehn.
Mehr Infos in der Sueddeutsche.de

Recht(einfach)

soeben habe ich in der ARD die Sendung „Das Märchen vom gerechten Staat (Wie er uns mit den Steuern abkassiert)“ angeschaut.
In dieser Sendung wurden mir mal wieder die Augen geöffnet, in welchem Staat wir leben und mit welchen Gesetzen wir uns herumschlagen müssen.
Es würde hier ein Beispiel genannt, in dem es darum geht die Einkommenssteuer festzulegen.
Hierfür ist das Nachfolgende Gesetzt wichtig:

§ 32a EStG, Einkommensteuertarif

(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.2 Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1.
bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2.
von 7.665 Euro bis 12.739 Euro:
(883,74 x y + 1.500) x y;
3.
von 12.740 Euro bis 52.151 Euro:
(228,74 x z + 2.397) x z + 989;
4.
von 52.152 Euro bis 250.000 Euro:
0,42 x x 7.914;
5.
von 250.001 Euro an:
0,45 x x 15.414.

„y“ ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.3 „z“ ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.4 „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.5 Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Mit diesen Gesetzten sollen wir Bürger feststellen, welche Einkommenssteuer wir zu zahlen haben. Ich verstehe diesen Text nicht einmal.
Jetzt gibt es natütlich auh viele Ansätze dieses Steuergesetz zu vereinfachen. Einer der für eine solche Vereinfachung ist Herr Professor Kirchhof, aber der Staat möchte mit den Steuern steuern und da gibt es dann natürlich für Leute wie Herrn Prof. Kirchhof kaum eine Chance das Steuerrecht zu vereinfachen.