Recht(einfach)

soeben habe ich in der ARD die Sendung „Das Märchen vom gerechten Staat (Wie er uns mit den Steuern abkassiert)“ angeschaut.
In dieser Sendung wurden mir mal wieder die Augen geöffnet, in welchem Staat wir leben und mit welchen Gesetzen wir uns herumschlagen müssen.
Es würde hier ein Beispiel genannt, in dem es darum geht die Einkommenssteuer festzulegen.
Hierfür ist das Nachfolgende Gesetzt wichtig:

§ 32a EStG, Einkommensteuertarif

(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.2 Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1.
bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2.
von 7.665 Euro bis 12.739 Euro:
(883,74 x y + 1.500) x y;
3.
von 12.740 Euro bis 52.151 Euro:
(228,74 x z + 2.397) x z + 989;
4.
von 52.152 Euro bis 250.000 Euro:
0,42 x x 7.914;
5.
von 250.001 Euro an:
0,45 x x 15.414.

„y“ ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.3 „z“ ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.4 „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.5 Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Mit diesen Gesetzten sollen wir Bürger feststellen, welche Einkommenssteuer wir zu zahlen haben. Ich verstehe diesen Text nicht einmal.
Jetzt gibt es natütlich auh viele Ansätze dieses Steuergesetz zu vereinfachen. Einer der für eine solche Vereinfachung ist Herr Professor Kirchhof, aber der Staat möchte mit den Steuern steuern und da gibt es dann natürlich für Leute wie Herrn Prof. Kirchhof kaum eine Chance das Steuerrecht zu vereinfachen.

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