Mikrozensus 2007 – worüber muss ich Auskunft geben?

Wie bereits hier berichtet, bin ich in diesem Jahr auserwählt worden beim der Mikrozensus Umfrage mitzuwirken.
Wie im Anschreiben steht gibt es hierzu sogar ein Mikrozensus-Gesetz. Ich bin also verpflichtet hierbei mitzuwirken.

Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Zwar ist im Mikrozensus die Anwendung der Bußgeld-Norm des Bundesstatistikgesetzes ausgeschlossen, dies schließt aber nicht sonstige Maßnahmen der Vollstreckung aus.

Ich habe mich im Internet jetzt mal ein bisschen schlau gemacht und bin etwas erstaunt auf was ich alles Antworten soll muss. Gibt es hier von irgendjemanden vielleicht schon Erfahrung mit diesem Mikrozensus, der mir hier ein paar Tipps geben kann, worauf ich antworten muss und worauf nicht?
Über Unterstützung würde ich mich sehr freuen.

Ein Gedanke zu „Mikrozensus 2007 – worüber muss ich Auskunft geben?

  1. Die meisten Fragen sind Pflichtfragen.
    Bei den Fragen, bei denen die Beantwortung freiwillig ist, muss der Erhebungsbeauftragte bei der Befragung ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der jeweiligen Beantwortung hinweisen.
    In den Fragebögen steht die Freiwilligkeit jeweils dabei.

    Bußgeld wird ausgeschlosen. Es kann aber ein Zwangsgeld verhängt werden. (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsgeld)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.