Pflichtangaben im eMail verkehr – neue Gesetze für Unternehmen

Wie die Computerwoche berichtet ist seit dem 1. Januar mal wieder ein neues Gesetz in Kraft getreten. Es ist das EHUG (elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister). Alleine dieser Name verheißt ja schon nichts gutes.

Die Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften. Privatpersonen und Freiberufler dürfen auch weiterhin noch „kurze“ eMails schreiben.

Was in Geschäfts-Mails stehen muss?

Einzelkaufmann: Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer

GmbH: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende.

Aktiengesellschaft: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende.  
Auszug: CW 

Auch CW weist darauf hin, das von einer Nichtbeachtung abzuraten ist, denn Verstöße können auch hier mit Zwangsgeld führen, sogar zu Abmahnungen durch Wettbeweber kann es kommen.

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