Onlinedurchsuchung: Es gibt keine Privatsphäre auf der Festplatte

Wie heise.de berichtet, wird es, wenn es nach dem Willen des Bundesinnenministers Herrn Schäuble geht, keine Privatsphäre für die Daten auf Festplatten geben. Er ist der Meinung, dass Terroristen schlau genug sind Ihre Absichten, in Liebesbriefen oder Tagebüchern zu verstecken und somit kann man diese dann natürlich nicht auslassen.

Ich bin der Meinung, wenn es wirklich zu einem solchen „Bundestrojaner“ kommen wird, werden die Terroristen dann auch Ihre Daten nicht einfach so auf Ihrer Festplatte rumliegen lassen. Die Argumente sind für mich ein wenig weit hergeholt. Zum einen möchte man alle Daten auf den Festplatten sichten, weil die Terroristen ja so schlau sind, aber zum anderen ist man fest der Meinung, dass die Daten beim bekanntwerden solcher Durchsuchungen
weiterhin auf den Festplatten verbleiben. Ich bin ja schon gespannt, wenn es die ersten Programme geben wird, die eine solche Online-Durchsuchung verhindern können. Sicher kann man hiermit dann wieder eine Menge Geld verdienen.

Wir sind eh schon komplett zum gläsernen Bürger geworden. Payback-, Kreditkarten, Google und viele mehr loggen ja heute schon genau mit, was wir so den ganzen Tag treiben. Es gibt ja bereits Spekulationen, das Google auch mit den Geheimdiensten Daten austauscht, also was bleibt denn da dem Staat noch verborgen?

Wieso wird denn nicht einfach ein Gesetz gemacht, wo der Bürger verpflichtet wird jeden Tag einen Abzug seiner Festplatte an das Innenministerium zu schicken, dann muss man nicht wieder viel Geld ausgeben um einen „Bundestrojaner“ zu programmieren!?

Link zu heise.de

Einen interessanten Beitrag zu diesem Thema habe ich auch im lawblog.de gefunden.

Polizei surft mit – Bundesgerichtshof entscheidet dagegen

Der Bundesgerichtshof entscheidet gegen das ausspähen von Computern.
In einem aktuelle Artikel der Stuttgarter-Zeitung geht es genau um dieses Thema „Das Privatleben der Bürger ist dem Staat verdächtig“.
Hierbei geht es darum, dass die Polizei Trojaner auf die Festplatte der Bürger schmuggelt und die gesamten Daten auf der Festplatte an die Ermittler übermittelt. Es ist also nichts anderes, wie es die Hacker immer wieder versuchen, nur diesmal geht es vom Staat aus. Einem solchen Hackerangriff wird es nun durch die Strafverfolgungsbehörden vorerst nicht geben, denn hierfür gibt es nach Meinung der Richter am Bundesgerichtshof zurzeit noch keine gesetzliche Grundlage. Aber dies soll nach Meinung vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schnellstmöglich geändert werden.
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