das hat das Landgericht (LG) Hamburg jüngst so entschieden.
Das Verbot gilt aber nur dann, wenn nicht die Quelle genannt wird.
Dei ganze Geschichte unter heise.de
und Oliver Münk interessiert
das hat das Landgericht (LG) Hamburg jüngst so entschieden.
Das Verbot gilt aber nur dann, wenn nicht die Quelle genannt wird.
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