Das die Handygespräche mitgeschnitten werden können, die Verbindungsprotokolle eingesehen werden können, und auch das man die Handy orten kann, war mir bisher bekannt, wenn man dazu eine Richterliche Verfügung hat.
Aber das die Nutzung der Freisprechfunktion, von Handys, als Wanze auch unter diese technischen Mittel für Abhörmaßnahmen fällt, war mir bisher noch nicht bewusst. Aber wie auf Heise.de zu lesen ist, scheinen alle diese Maßnahmen im Einklang mit der Gesetzgebung zu stehen.
Schon seit langem weiß man, dass man ein Handy auf „Gespräche Automatisch annehmen“ stellen kann und damit Möglichkeit hat, Räume zu überwachen. Bei dieser Methode muss jedoch ein Handy so einstellt werden.
Die Polizei hat hier aber eine Möglichkeit die Funktion aus der Ferne einzuschalten und von dieser Funktion habe ich in meiner Dokumentation noch nie etwas lesen können.
Wusstet Ihr, dass es solche Möglichkeiten gibt? Ich bin sehr überrascht. Ich stelle mir gerade vor, wie Herr Schäuble vor einem riesigen Schaltpult sitzt und in die Telefongespräche seiner politischen Gegner rein hört.