Auf dem Law blog von Udo Vetter gibt es mal wieder eine Story, die mich die Haare raufen lässt.
Rechtsanwalt stellt sein, im Fotostudio geschossenes, Passfoto auf seine Webseite und der Fotograf verklagt ihn auf Unterlassung.
Der Anwalt hatte sogar darauf hingewiesen, dass er die Bilder “online” verwenden will. Zu diesem Zweck erhielt er die Fotos auch auf CD, wofür er 30 Euro extra zahlte.
Ich bin wirklich sehr verwundert über ein solches vorgehen. Hat dieser Fotograf in Zukunft noch irgendwelche Kunden?
Als Internetseitenbetreiber steht man wohl immer mit einem Fuß im Knast.
Quelle: Law-Blog
Wie die Röntgenbilder darf ich nicht mitnehmen? Ich kann es nicht glauben.
Aber ich habe meine vom Ellenbogen mitbekommen, und muss diese 10 Jahre aufheben! In welcher Welt leben wir eigentlich? Ist es mittlerweile so schwer auf normalem Wege zu Geld zu kommen, dass man jetzt solche Wege einschlagen muss? Ich verstehe das alles nicht. Ich gehe morgen wieder wie, gewohnt zur Arbeit und hoffe, dass Abends keine Abmahnung im Briefkasten liegt.
ist für mich nicht sonderlich überraschend (klugscheiss).
Bei Röntgenbildern gilt nämlich da gleiche, Du hast noch nicht mal ein anrecht darauf diese mitzunehmen – obwohl Du sie bezahlst.
Grundlage ist tatsächlich das Urheberrecht.
Musste ich aber auch erst bitter lernen. grrrrrr.