Das Landgericht Erfurt hat laut GoogleWatchBlog die Klage abgewiesen in der eine Künstlerin 39 ihrer Werke in der Google Bildersuche gefunden hat und dieses als Copyright-Verletzung gesehen hat.
Jeder Webmaster hat die Möglichkeit per robots.txt den GoogleBot auszusperren so dass die eigenen Texte und Fotos niemals bei der Suchmaschine auftauchen – und daran hält sich der Bot auch 100%ig. Genau aus diesem Grund hat Google Recht bekommen und die Speicherung und Anzeige der Werke stellen somit keine Urheberrechtsverletzung da.
Quelle: GoogleWatchBlog
Ob diese Urteil Bestand hat ist fraglich. Auf jeden Fall ist es nicht nachzuvollziehen.
Normalerweise muss man fragen, BEVOR man sich etwas aneignet.
Welcher Websitebetreiber weiß schon, wie er den GoogleBot daran hindern kann, seine urheberrechtlich geschützten Werke zu indexieren.
Weiter gedacht würde dieses Urteil auch den Diebstahl legitimieren, wenn z.B. die Haustür offen stand. „Jeder Hausbesitzer hat die Möglichkeit, seine Räume abzusperren und den Dieb auszusperren…“