Pflichtangaben in der SMS – neue Gesetze?

Ich kann es nicht fassen. Eigentlich wollte ich noch schnell eine Trackback URL auf dem Law-Blog kopieren und dabei ist mir der Mund offen stehen geblieben.
Pflichtangaben bei Emails – auch in einer SMS?
So titelt heute der Law-Blog und wirft damit die Frage auf, ob mit den neuen Pflichtangaben in eMails, habe ich bereits vor ein paar Tagen hier berichtet, nicht auch in der SMS angeben muss!
Nun bin ich kein großer SMS-Schreiber, aber ab und an mal eine SMS mit den Kontaktdaten versende ich schon. Jetzt wird das Ganze dann aber eng. Wenn ich jetzt die ganzen Angaben wie : Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende, dann werde ich wohl die Kontaktdaten nicht mehr in die 160 Zeichen bringen.
Aber wenn man das sieht, könnte man glatt meinen, dass die Lobbisten der Mobilfunkanbieter an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. denn in Zukunft muss ich immer direkt eine zweite SMS hinterherschicken mit den Pflichtangaben.
Als Ergenis beim Law-Blog kommt heraus

Im Ergebnis würde ich also festhalten, dass eine SMS keine Pflichtangaben enthalten muss, sollten Sie überhaupt geschäftliche Mitteilungen über SMS abwickeln, aber wer weiß was dem Gesetzgeber noch so alles einfällt. An Praktikabilität denkt der Gesetzgeber zumeist ja nicht.

Naja, was solls, mit meinem MDA sind die Pflichtangaben schnell in die SMS eingefügt, aber die Mehrkosten… kann man die dann wieder gesondert absetzen?

Pflichtangaben im eMail verkehr – neue Gesetze für Unternehmen

Wie die Computerwoche berichtet ist seit dem 1. Januar mal wieder ein neues Gesetz in Kraft getreten. Es ist das EHUG (elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister). Alleine dieser Name verheißt ja schon nichts gutes.

Die Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften. Privatpersonen und Freiberufler dürfen auch weiterhin noch „kurze“ eMails schreiben.

Was in Geschäfts-Mails stehen muss?

Einzelkaufmann: Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer

GmbH: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende.

Aktiengesellschaft: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende.  
Auszug: CW 

Auch CW weist darauf hin, das von einer Nichtbeachtung abzuraten ist, denn Verstöße können auch hier mit Zwangsgeld führen, sogar zu Abmahnungen durch Wettbeweber kann es kommen.