Erfüll Dir einen Traum
5 November, 2007

Nebelschlussleucht

Es ist mal wieder soweit, häufig sieht man in diesen Tagen wieder die Unbelehrbaren auf der Autobahn, die auch bei freier Sicht die Nebelschlussleuchte eingeschaltet haben und mit über 50km/h über die Autobahn fahren und den nachfolgenden Verkehr unnötig blenden.
Hier ein Auszug aus Wiki zur Nebelschlussleucht:

Gemäß deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Nach § 3, Abs. 1 ergibt sich eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden…

Vielen scheint das wirklich nicht bewusst zu sein!
SWR3 hat hierzu einen netten Song ins Netz gestellt:
Nebelmann-Song
Wie macht Ihr die Leute vor Euch darauf aufmerksam, dass die Nebelschlussleuchte noch immer an ist?


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kategorie: allgemein |

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